Häufige Fragen
Hier findest du Antworten auf deine Fragen zum Freiwilligendienst. Du kannst sie nach unseren verschiedenen Freiwilligenprogrammen filtern. Gern kannst du auch persönlich zu uns Kontakt aufnehmen. Wir helfen dir weiter.

Ist man im FÖJ krankenversichert?
Die Kosten für deine Sozialversicherung (z.B. deine Krankenkassenbeiträge) werden komplett von deiner Einsatzstelle übernommen. Du musst dich für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern. Du suchst dir eine Krankenkasse aus und teilst uns den Namen dieser mit. Bist du aktuell (privat oder gesetzlich) familienversichert, kann die Familienversicherung für die Zeit des Freiwilligendienstes ruhen und eventuell – z.B. bei Aufnahme einer Berufsausbildung, dem weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums – wieder aufleben.
Ist man im Freiwilligendienst im Ausland krankenversichert?
Ja, du bist im FIJ durch eine private Auslandskrankenversicherung abgesichert. Die Kosten dafür übernehmen wir.
Ist man im FSJ krankenversichert?
Die Kosten für deine Sozialversicherung (z.B. deine Krankenkassenbeiträge) werden komplett von deiner Einsatzstelle übernommen. Du musst dich für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern. Du suchst dir eine Krankenkasse aus und teilst uns den Namen dieser mit. Bist du aktuell (privat oder gesetzlich) familienversichert, kann die Familienversicherung für die Zeit des Freiwilligendienstes ruhen und eventuell – z.B. bei Aufnahme einer Berufsausbildung, dem weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums – wieder aufleben.
Kann ich als ALG-I-Empfänger*in einen Freiwilligendienst absolvieren?
ALG-I-Empfänger*innen können grundsätzlich nur am Freiwilligendienst aller Generationen (FDAG) teilnehmen. Personen im ALG-I-Bezug dürfen nur 15 Stunden in der Woche arbeiten – bei mehr Stunden erlischt ihr Anspruch auf ALG I. Im FDAG kannst du auch 10 Wochenstunden arbeiten.
Kann ich als Asylbewerber*in einen Freiwilligendienst machen?
Wenn du eine Aufenthaltsgestattung bzw. eine Duldung nach dem AsylVfG hast, darfst du einen Freiwilligendienst ableisten. Bitte setz dich so früh wie möglich mit uns und der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung.
Kann ich als Bürgergeld-Empfänger*in einen Freiwilligendienst absolvieren?
Bürgergeld-Empfänger*innen können generell einen Freiwilligendienst machen. Bei Freiwilligendienstleistenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird das Taschengeld nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Freiwillige über 25 Jahren haben einen Freibetrag von 250 € pro Monat. Das bedeutet, dass sie 250 € vom Taschengeld behalten und alles was darüber geht, mit dem Bürgergeld verrechnet wird.Kann ich als junger Mensch ohne entsprechende Ausbildung und Erfahrung überhaupt was bewirken?
Ja! Und zwar sehr viel! Du kannst frischen Wind, deine jugendliche Energie und neue Perspektiven in die Einrichtung bringen, neue Ideen umsetzen, neue Impulse geben. Du kannst generationsübegreifende oder interkulturelle Begegnungen ermöglichen und deine Sprachkenntnisse anbieten. Du kannst dein Wissen und deine Erfahrung teilen und deine Zeit schenken – dort, wo den Kolleg*innen Zeit fehlt. Weißt du wie wichtig es ist einem älteren Menschen im Pflegeheim einfach zuzuhören? Und wetten, dass du dich besser mit den sozialen Medien auskennst, als die meisten älteren Kolleg*innen :-)
Kann ich auch einen Freiwilligendienst im Ausland machen, wenn ich noch nicht 18 Jahre alt bin?
Ja, bei uns kannst du auch schon ab 17 Jahren einen Freiwilligendienst im Ausland starten! Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht.
Kann ich das FSJ auch im Ausland machen?
Ja, du kannst einen Freiwilligendienst im Ausland machen. Je nachdem in welches Land du möchtest, gibt es verschiedene Förderprogramme wie weltwärts oder Europäischer Freiwilligendienst (EFD) oder Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD). Wir bieten ein Freiwilliges Internationales Jahr (FIJ) in Polen und Tschechien an. Für genauere Infos informiere dich hier.
Kann ich den Freiwilligendienst im Ausland auch kürzer als 1 Jahr machen?
Nach langjähriger Erfahrung können wir sagen: Den Freiwilligendienst im Ausland nur sechs Monate zu planen, ist nicht sinnvoll, weil es schon etwas Eingewöhnung braucht, um sich mit der Organisation, sowie Sprache und Kultur vertraut zu machen. Gerade das zweite Halbjahr ist für viele Freiwilligen die beste Zeit, da man dann bereits viel von der Sprache versteht, Freund*innen kennengelernt hat und das Land im Frühling und Sommer intensiv erkunden kann. Wir bieten aber einen späteren Einstieg an, wenn die Stellen noch nicht besetzt sind.
